Studiengang IT-Sicherheit: Das Wichtigste auf einen Blick
Studiengang IT-Sicherheit der FAU
Der berufsbegleitende Bachelor-Studiengang IT-Sicherheit an der FAU ist in seiner Form einzigartig in Deutschland. Er verbindet die hohen fachlichen Ansprüche einer Universität mit Ihrem Bedürfnis nach Flexibilität und intensiver Betreuung.
- Die FAU ist eine Universität (keine Fachhochschule)
- Sie studieren auf Universitätsniveau
- Die Inhalte sind anspruchsvoll und aktuell
- Der Abschluss lautet „Bachelor of Science“
- Der Studiengang ist akkreditiert
Berufsbegleitendes Format
- Regelstudienzeit 9 Semester (Teilzeitstudiengang), Studienstart jeweils am 1. Oktober (Wintersemester)
- Weitgehend ein Fernstudiengang
- Vorlesungen/Seminare abends (online) und an Wochenenden (modulabhängig in echter Präsenz, online oder hybrid)
- Veranstaltungen werden aufgezeichnet
- Keine Pflichtveranstaltungen (außer Prüfungen)
- 6 Prüfungsstandorte in Deutschland (bei jeder Prüfung frei wählbar)
Hoher Anspruch an Inhalte und Betreuung
- 180 ECTS, Gewichtung Informatik und IT-Sicherheit etwa 50:50
- Umfangreicher Wahlpflichtbereich zur individuellen Schwerpunktbildung
- Hochqualifizierte Dozenten und Tutoren
- Intensive Betreuung durch Dozenten und Tutoren
Transparente und sehr tolerante Gebührenordnung
- Keine versteckten Gebühren
- Keine Zusatzgebühren bei Überschreitung der Regelstudienzeit
- Gebührenreduktion bei Unterschreitung der Regelstudienzeit
- Gebührenfreie Wiederholung aller Standardmodule möglich
- Freie Modulwahl pro Semester
- Modulwahl erst zwei Monaten nach Semesterbeginn verbindlich (Modulschnupperphase)
Wenn Sie immer die aktuellsten Infos zum Studiengang IT-Sicherheit erhalten wollen, dann tragen Sie sich bitte unverbindlich in die Interessentenliste ein.
Die Anmeldung zum Studiengang ist immer ab Mitte April bis mind. zum 15. Juli möglich.
+++ Auch dem Jahrgang 2022 haben wir wieder ein Sonderkündigungsrecht zum 2. Semester (schriftliche Kündigung bis zum 31. März; erster regulärer Kündigungstermin wäre ansonsten zum 3. Semester) gewährt. Wir wollten so das finanzielle „Einstiegsrisiko“ in Zeiten möglicher wirtschaftlicher Verunsicherung (anhaltende Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg) halbieren. Wir werden dieses Sonderkündigungsrecht auch für den Jahrgang 2023 weiterführen. +++