Flexibilität und Prüfungen
Nein. Wir wissen, dass gerade Studierende, die ihr Studium neben dem Beruf absolvieren, nicht immer an Präsenzwochenenden teilnehmen können. Wir zeichnen die Vorlesungen, die während dieser Termine gehalten werden, deshalb nach Möglichkeit auf, damit Sie die Inhalte später anschauen können.
Vor der Corona-Pandemie fanden alle Präsenzveranstaltungen in echter Präsenz statt. Inzwischen haben auch wir viel dazu gelernt und neue Formate entwickelt. Bei einigen Modulen hat sich herausgestellt, dass Online-„Präsenz“ oder hybride Veranstaltungsformate der echten Präsenz sogar überlegen sind. Künftig wird die Anzahl der Reisen zu Präsenzveranstaltungen geringer sein als vor der Corona-Pandemie.
Online-Seminare finden grundsätzlich abends statt, damit sie sich möglichst gut in den Alltag berufsbegleitend Studierender integrieren lassen. Natürlich kann es trotzdem vorkommen, dass Sie ein Online-Seminar verpassen. Das ist nicht weiter schlimm, denn wir zeichnen alle Online-Seminare auf, sodass Sie die Seminare auch später anschauen können.
Nein. Aber wenn Sie ein Modul belegen, sollten Sie auch ernsthaft versuchen, in diesem Modul die Prüfung abzulegen. Sie können in einem Semester auch nur einen Teil der vorgeschlagenen Module belegen, um die zeitliche Belastung zu reduzieren. Dadurch könnte sich allerdings Ihre Gesamtstudienzeit verlängert. Die Details regelt die Studien- und Prüfungsordnung.
Die Modulreihenfolge des Curriculums ist ein Vorschlag, der gewährleistet, dass der Stoff der einzelnen Module aufeinander aufbaut. Sie können sich auch Ihren eigenen Studienplan zusammenstellen. Neben den fachlichen Abhängigkeiten ist hierbei lediglich zu beachten, dass die Module in einem jährlichen Zyklus laut Curriculum angeboten werden, d.h. „Mathematik 1“ wird bspw. nur im Wintersemester angeboten.
Möchten Sie weniger als die vorgeschlagenen vier Module in einem Semester belegen, dauert das Studium natürlich länger als die Regelstudienzeit von 9 Semestern. Sie können den Studiengang natürlich auch in nur 6 Semestern studieren, dann allerdings mit der Belastung eines Präsenzstudenten, was bei einer vollen Berufstätigkeit kaum zu bewältigen ist.
Möchten Sie nach Ihrem individuellen Studienplan studieren, entstehen dadurch keine Zusatzgebühren.
Am besten direkt zu Semesterbeginn, damit Sie keine Veranstaltungen verpassen. Allerdings ist diese Wahl nicht verbindlich. Sie können sich zwei Monate lang nach Semesterbeginn nach Belieben von Standardmodulen (das sind alle Module außer Proseminar, Seminar, Projekt und Bachelorarbeit) abmelden oder sich dazu anmelden. Sie haben somit genügend Zeit um den finalen Semesterplan zu gestalten. Erst nach Ablauf dieser zweimonatigen „Schnupperphase“ werden die gewählten Belegungen verbindlich.
Nein, die Belegung eines Moduls bedeutet nicht, dass Sie dann auch eine Prüfung ablegen müssen. Belegung eines Moduls und Ablegen einer Prüfung sind als unabhängig voneinander zu sehen. Sie können sogar eine Prüfung in einem Modul ablegen, dass Sie gar nicht belegt haben; ob das Sinn macht, ist natürlich eine ganz andere Frage.
Die Dozenten der Module eines Semesters legen in Absprache miteinander die Prüfungstermine fest. Die Prüfungen finden in der Regel am Semesterende statt. Diese Termine werden zu Beginn des Semesters bekannt gegeben. Falls Sie nicht bestehen, können Sie jede Prüfung wiederholen. Die Details regelt die Studien- und Prüfungsordnung.
Art und Umfang der Modulprüfungen sind in der Studien- und Prüfungsordnung festgeschrieben. Schriftliche Klausuren dauern in der Regel 60-120 Minuten. Die genauen Modalitäten anderer Prüfungsformen (Vorträge, Kolloquien, Hausarbeiten, etc.) legt der Dozent jeweils zu Semesterbeginn fest.
Zu jeder Klausur oder mündlichen Prüfung gibt es eine Nachprüfung. Bestehen Sie beide nicht, müssen Sie auf eine erneute Prüfungsmöglichkeit warten. In der Regel ist das dann die Prüfung des Folgejahrgangs. Bei Hausarbeiten und Seminaren gibt es in der Regel keine Nachprüfung. Die weiteren Details regelt die Studien- und Prüfungsordnung.
Sie können alle Modulprüfungen – mit Ausnahme der Bachelorarbeit – dreimal wiederholen. Die Bachelorarbeit dürfen Sie nur einmal wiederholen.
Bestehen Sie ein Modul aus den ersten beiden Semestern erst im dritten oder vierten Versuch, zählt es nicht mehr für die Grundlagen- und Orientierungsprüfung GOP (s.u.).
Die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) ist ein Prüfverfahren, das die grundsätzliche Studierfähigkeit der Studierenden sicherstellen soll. Jeder Bachelor-Studierende der FAU muss die GOP absolvieren.
Die GOP ist keine Prüfung im eigentlichen Sinne, sondern eher ein „buchhalterischer Automatismus“. Sie haben die GOP dann bestanden, wenn Sie Module aus den ersten beiden Semester (laut Curriculum) im Gesamtumfang von 20 ECTS nach spätestens 3 Semestern bestanden haben. 20 ECTS sind genau die Hälfte der insgesamt 40 ECTS, die alle Module der ersten beiden Semester zusammen ergeben. Auf Antrag und mit nachvollziehbarer Begründung kann die GOP-Frist um ein Semester verlängert werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Prüfungen zu GOP-Modulen höchstens einmal wiederholen dürfen. Wenn Sie beispielsweise das Modul „Mathematik 1“ erst im dritten Versuch bestehen, gilt das Modul zwar als bestanden, es ist dann aber nicht mehr GOP-fähig; Sie müssen sich in dem Fall ein anderes Modul für die GOP aussuchen.
Wenn es sich um ein Wahlpflichtmodul handelt, wählen Sie ein alternatives, weiteres Wahlpflichtmodul.
Wenn es sich um ein Pflichtmodul handelt, droht die Exmatrikulation. Sie können in dem Fall einen Härtefallantrag stellen, wenn Sie plausibel begründen können, warum Sie die Prüfung auch im 4. Versuch nicht bestanden haben.
Zu den meisten schriftlichen Prüfung gibt es innerhalb eines überschaubaren Zeitraums (max. 6 Monate) eine Nachprüfung. Wenn Sie Prüfung und Nachprüfung eines Moduls nicht bestehen, müssen Sie warten, bis es eine erneute Prüfungsmöglichkeit gibt. Sie können dann zwar ganz normal weiter studieren, müssen aber beachten, dass sich durch das erneute Belegen des Moduls Ihre Belastung in den folgenden Semestern erhöht.
Ja, das ist erlaubt, weil es keine formalen Abhängigkeiten zwischen den Modulen gibt. Ob es Sinn macht, ist eine ganz andere Frage, die Sie für sich entscheiden müssen. Die im Vorgängermodul vermittelten Kompetenzen werden in einem Nachfolgemodul in aller Regel als vorhanden vorausgesetzt.