Anmeldung und Zulassungsvoraussetzungen
Wann und wie kann ich mich zum Studiengang anmelden?
Studienstart ist immer zum Wintersemester, also am 1. Oktober. Die Anmeldung zum Studiengang Informatik IT-Sicherheit ist von Mitte April bis mindestens 15. Juli möglich. Vorher geben wir rechtzeitig auf unserer Webseite die Details zum Anmelde- und zum Immatrikulationsprozess bekannt. Erfahrungsgemäß ist gerade der Ablauf der Immatrikulation von Jahr zu Jahr leicht unterschiedlich.
Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es?
Um in den Studiengang Informatik/IT-Sicherheit aufgenommen zu werden, müssen Sie eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für bayerische Universitäten nachweisen. Ansonsten ist der Studiengang zulassungsfrei. Internationale Bewerberinnen und Bewerber müssen allerdings oft einen deutschen Sprachnachweis erbringen. Weitere Details dazu finden Sie in unserem FAQ und auf den Webseiten der FAU.
Der klassische Weg zum Erhalt einer allgemeinen HZB ist das Abitur bzw. ein gleichwertiger Abschluss. Es gibt allerdings auch weitere Möglichkeiten zum Erhalt einer HZB.
Studieren ohne Abitur
Für beruflich Qualifizierte ohne Abitur gibt seit einiger Zeit alternative Zugangsmöglichkeiten zum Studium:
- Mit einem Meistertitel bzw. einem gleichwertigen Abschluss können Sie eine allgemeine HZB erhalten.
- Sie dürfen auch studieren, wenn Sie eine mindestens zweijährige, fachnahe Berufsausbildung absolviert und danach mindestens drei Jahre fachlich passende Berufserfahrung gesammelt haben.
Bei beiden Zugangsformen ist zusätzlich ein Beratungsgespräch bei der allgemeinen Studienberatung der FAU erforderlich.
Viele weitere Details zu den Zulassungsvoraussetzungen und weitere Möglichkeiten zum Erhalt einer HZB finden Sie auf den Seiten der FAU: https://www.fau.de/studium/vor-dem-studium/zugang-zum-studium/.
Weitere Informationen zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte und zum Beratungsgespräch bei der allgemeinen Studienberatung der FAU finden Sie hier: https://www.fau.de/studium/vor-dem-studium/zugang-zum-studium/meister-und-meisterinnen-und-qualifizierte-berufstaetigte/
In etwas kompakterer Form finden Sie die Information auch in unserem FAQ.