Zulassungsvoraussetzungen
Um ein Studium an der FAU beginnen zu können, benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Alle Möglichkeiten zur Erlangung einer HZB sind auf der Webseite der FAU detailliert beschrieben. Hier sind die wichtigsten Punkte noch einmal zusammengefasst.
Generell wird zwischen einer allgemeinen und einer fachgebundenen HZB unterschieden. Sowohl die allgemeine als auch die fachgebundene HZB kann auch durch berufliche Qualifikation erworben werden.
a) Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung
Die allgemeine HZB erlangt man klassisch durch ein bestandenes Abitur oder durch einen gleichwertigen Schulabschluss (z.B. Kolleg, FOS/BOS 13 mit Nachweis einer zweiten Fremdsprache).
Die allgemeine HZB kann zudem über eine bestandene Meisterprüfung oder einen gleichwertigen Abschluss erworben werden (berufliche Qualifikation). In dem Fall müssen Sie allerdings ein persönliches Beratungsgespräch mit der allgemeinen Studienberatung der FAU führen.
Wenn Sie die allgemeine HZB durch berufliche Qualifikation erreichen wollen, so benötigen Sie die folgenden Dokumente:
- ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular zum Beratungsgespräch
- tabellarischer Lebenslauf mit Unterschrift
- Abschlusszeugnisse Berufsausbildung und Berufsschule
- Abschlusszeugnis Meisterprüfung / berufliche Weiterbildung mit ausgewiesener Gesamt-Abschlussnote
- ggf. Nachweis der Gleichwertigkeit der beruflichen Weiterbildung zu einer Meisterprüfung
Diese Unterlagen müssen Sie vorab per E-Mail an die Allgemeine Studienberatung (IBZ) der FAU schicken. Ansprechpartnerin ist dort Frau Grosso (Tel.: 09131/85-24 809, E-Mail: elisabeth.baechle-grosso@fau.de). Nach Prüfung der Unterlagen stellt Frau Grosso eine vorläufige HZB aus, die als Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung zusammen mit dem Immatrikulationsantrag eingereicht werden muss.
Das persönliche Beratungsgespräch mit Frau Grosso können Sie entweder nach terminlicher Vereinbarung im Vorfeld oder am ersten Präsenzwochenende des Studiengangs im Oktober führen. Erst nach dem Beratungsgespräch wandelt sich die vorläufige HZB in eine endgültige.
b) Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung
Die Möglichkeiten zum Erwerb einer fachgebundenen HZB sind sehr vielfältig. Sollten Sie Fragen bezüglich Ihrer persönlichen Qualifizierungssituation haben, so wenden Sie sich bitte an die allgemeine Studienberatung der FAU . Im Folgenden werden nur die Möglichkeiten zum Erwerb einer fachgebundenen HZB betrachtet, die im Zusammenhang mit unserem Studiengang erfahrungsgemäß gehäuft auftreten.
An Fachoberschulen (FOS) und Berufsoberschulen (BOS) kann mit Abschluss der Klasse 13 die fachgebundene Hochschulreife erworben werden. Die Fachhochschulreife „Technik“ führt zu einer fachgebundenen HZB in Informatik. Viele Details zu äquivalenten Abschlüssen finden Sie auf der Webseite der FAU. Bitte beachten Sie, dass mit Abschluss der Klasse 12 einer FOS/BOS kein Studium an einer bayerischen Universität möglich ist.
Eine fachgebundene HZB können Sie durch den Nachweis der Fachhochschulreife (Abschluss der FOS/BOS nach der 12. Klasse) und der erfolgreichen Absolvierung von Prüfungsleistungen in einem eng verwandten Studiengang an einer Fachhochschule erlangen. Ob ein Studiengang als „eng verwandt“ angesehen wird, liegt im Ermessen der FAU. Sie sollten daher auf jeden Fall einen persönlichen Beratungstermin mit der allgemeinen Studienberatung der FAU vereinbaren. Weitere Details finden Sie auf der Website der FAU .
Für beruflich Qualifizierte besteht die Möglichkeit des Erwerbs einer fachgebundenen HZB durch den Nachweis einer mindestens zweijährigen, fachnahen Berufsausbildung und einer anschließenden, mindestens dreijährigen Berufspraxis in einem dem Studiengang fachlich verwandten Bereich. Gerade für berufsbegleitende Studiengänge ist diese fachgebundene HZB besonders interessant und wichtig. Auch hier müssen Sie, wie oben beschrieben, ein persönliches Beratungsgespräch mit der allgemeinen Studienberatung der FAU führen.
Wenn Sie die fachgebundene HZB durch berufliche Qualifikation erreichen wollen, so benötigen Sie die folgenden Dokumente:
- ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular zum Beratungsgespräch
- tabellarischer Lebenslauf mit Unterschrift
- Abschlusszeugnisse Berufsausbildung und Berufsschule
- Nachweise über mindestens dreijährige Berufstätigkeit mit genauer Tätigkeitsbeschreibung (z.B. Arbeitszeugnisse)
Diese Unterlagen müssen Sie vorab per E-Mail an die Allgemeine Studienberatung (IBZ) der FAU schicken. Ansprechpartnerin ist dort Frau Grosso (Tel.: 09131/85-24 809, E-Mail: elisabeth.baechle-grosso@fau.de). Nach Prüfung der Unterlagen stellt Frau Grosso eine vorläufige HZB aus, die als Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung zusammen mit dem Immatrikulationsantrag eingereicht werden muss.
Das persönliche Beratungsgespräch mit Frau Grosso können Sie entweder nach terminlicher Vereinbarung im Vorfeld oder am ersten Präsenzwochenende des Studiengangs im Oktober führen. Erst nach dem Beratungsgespräch wandelt sich die vorläufige HZB in eine endgültige.
Prinzipiell ist es möglich ohne formale Hochschulzugangsberechtigung (HZB), d.h. ohne Immatrikulation, an der FAU zu studieren. Dies fällt unter das Stichwort Spezielle weiterbildende Studien. Allerdings führt ein solches Studium nicht zu einem formalen Abschluss (z.B. Bachelor of Science), sondern nur zu Hochschulzertifikaten. Der Studiengang Informatik/IT-Sicherheit wird auch nicht als „spezielles weiterbildendes Studium“ in seiner Allgemeinform angeboten.
Allerdings verwenden wir die Möglichkeit ohne Immatrikulation zu studieren in Einzelfällen, um die Wartezeit auf eine reguläre HZB zu überbrücken. Ein Klassiker ist diese Konstellation für eine Person X:
- X hat die klassische Fachhochschulreife (Abschluss Klasse 12 an einer Fachoberschule/Berufsoberschule). Dieser Abschluss führt nicht zu einer HZB an bayerischen Universitäten.
- X hat eine mindestens zweijährige Berufsausbildung im IT-Bereich.
- X hat nachfolgend zwei Jahre Berufserfahrung im IT-Bereich.
Person X braucht noch ein weiteres Jahr Berufserfahrung um eine HZB über die berufliche Qualifikation er erlangen. Unserer Ansicht nach ist diese Konstellation allerdings so „knapp am Ziel vorbei“, dass wir X für ein Jahr im Rahmen der „Speziellen weiterbildenden Studien“ aufnehmen können, sofern X noch irgendeine einschlägige Weiterbildung im IT-Bereich nachweisen kann. Die in diesem Jahr erworbenen Zertifikate werden nach der regulären Immatrikulation selbstverständlich in den Studiengang hinein anerkannt. Die Gebühren sind in diesem Jahr auch dieselben wie bei den regulären Studierenden.
Sollte diese Möglichkeit für Sie interessant sein, so kontaktieren Sie bitte unsere Studienberatung.
Das auf der Webseite der FAU angesprochene Probestudium ist keine Besonderheit für beruflich Qualifizierte. Dieses „Probestudium“ ist die sogenannte Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP), die jeder Teilnehmer dieses Studiengangs ebenso wie jeder andere Bachelor-Studierende an der FAU absolvieren muss. Die Prüfungsordnung schreibt das so vor. Genau bedeutet das, dass jeder Studierende nach drei (bzw. 4, wenn ein Verlängerungsantrag vom Prüfungsamt genehmigt wird) Studiensemestern eine vorgeschriebene Anzahl an Leistungspunkten durch bestandene Modulprüfungen erreicht haben muss.
Im Normalfall müssen Sie das Beratungsgespräch vor der Einschreibung zum Studiengang persönlich in Erlangen führen. Das würde bedeuten, dass Sie ggf. extra dafür nach Erlangen reisen müssen.
In Absprache mit der allgemeinen Studienberatung konnten wir allerdings eine erleichternde Alternative schaffen: Sie können das Beratungsgespräch auch während des ersten Präsenzwochenendes im Oktober führen.
Anhand Ihrer Anmeldung zum Studiengang und den eingereichten Unterlagen wird vorab geprüft, ob die Erteilung einer Hochschulzugangsberechtigung formal möglich ist. Im Positivfall erstellt die allgemeine Studienberatung eine vorläufige Bescheinigung, mit der Sie immatrikuliert werden können. Nach dem Beratungsgespräch werden Sie dann endgültig immatrikuliert.
Wir empfehlen Ihnen, zunächst unsere Fachstudienberatung per E-Mail zu kontaktieren. Sie erhalten dann umgehend eine Antwort auf Ihre Fragen bzw. einen Termin für eine persönliche oder telefonische Beratung.
Sollten dann noch Fragen offen bleiben, steht Ihnen die Allgemeine Studienberatung der FAU zur Verfügung (Ansprechpartnerin ist Frau Bächle-Grosso, Tel.: 09131- 85 24809, E-Mail: elisabeth.baechle-grosso@fau.de).
Nein, es gelten die allgemeinen Zugangsregelungen der FAU für Ausländer. Bitte beachten Sie aber, dass diese allgemeinen Regelungen teilweise recht kompliziert sind und dass es strenge Fristen für die Einreichung der erforderlichen Unterlagen gibt. Die Regelungen hängen auch noch davon ab, aus welchem Land Sie kommen, welche Abschlüsse Sie haben und über welche Sprachkenntnisse in Deutsch Sie verfügen.
Einige besonders wichtige Punkte möchten wir hier dennoch gesondert hervorheben:
- Studieninteressent/-innen, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung nachweisen (d.h. nicht Bildungsinländer/in sind), können sich nur bis zum 15. Juli bewerben und müssen ihre Unterlagen bis zum Bewerbungsschluss (15. Juli) per Post an die Zulassungsstelle senden. Für die meisten anderen gilt der 30. September als Stichtag für die postalische Einreichung.
- Deutsche Staatsangehörige, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, können sich zwar bis Ende der Einschreibefrist (30. September) einschreiben, müssen vor der Einschreibung aber ihre Bildungsnachweise aus dem Ausland durch die Zulassungsstelle der FAU überprüfen lassen (und gegebenenfalls auch die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen). Infos für diese spezielle Gruppe finden Sie auf den entsprechenden Seiten der FAU.
- Die Unterrichtssprache im Studiengang Informatik/IT-Sicherheit ist Deutsch. Daher sind sehr gute Deutschkenntnisse (etwa auf dem Niveau C1/C2) eine unerlässliche Voraussetzung für das erfolgreiche Studium bei uns. Sofern Sie Deutsch nicht als Muttersprache gelernt haben und keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung nachweisen können, müssen Sie daher einen formalen Sprachnachweis erbringen. Die Details hierzu finden Sie auf den entsprechenden Seiten der FAU.
- Der Begriff „deutsche Hochschulzugangsberechtigung“ ist bisweilen etwas „schwammig“. Beispielsweise führt das Abitur an einem normalen Gymnasium in Deutschland zu einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung. Der Abschluss an einem deutschen Gymnasium im Ausland führt ebenso zu einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung, aber z.B. nicht ein Abituräquivalent in Österreich, auch wenn die Unterrichtssprache Deutsch war. Eine Hochschulzugangsberechtigung durch berufliche Qualifikation wird von der FAU ausgestellt und ist damit eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung; dies ist unabhängig von einem eventuell erforderlichen Sprachnachweis zu sehen. Beachten Sie bitte, dass diese Unterscheidungen ggf. Auswirkungen auf den Stichtag für die Einreichung der Unterlagen (15. Juli oder 30. September) haben.
Bei Fragen wenden Sie sich am besten direkt an die Allgemeine Studienberatung (IBZ) der FAU.
Selbstverständlich! Das berufsbegleitende Format des Studiengangs (wenig Präsenzphasen, Online-Seminare abends, zeitlich gestrecktes Curriculum usw.) ist kein Ausschlussprinzip. Jeder, der eine Hochschulzugangsberechtigung hat, darf diesen Studiengang studieren. Berufserfahrung ist keine notwendige Bedingung für das Studium.
Nein! Jeder, der eine Hochschulzugangsberechtigung hat, darf diesen Studiengang studieren. Berufserfahrung ist keine notwendige Bedingung für das Studium.
Berufserfahrung wird lediglich gefordert, wenn Sie eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung über berufliche Qualifikation anstreben.
Grundsätzlich ist es erlaubt einzelne Module ohne Immatrikulation als Zertifikatskurse zu belegen. Wir öffnen regelmäßig einige Module das Studiengangs als Zertifikatsmodule; diese werden auf unserer Webseite vorgestellt.